Hobbeln – Ist die Aufregung berechtigt?

Hobbeln – Ist die Aufregung berechtigt?

Das Wappen von Bönen zeigt eine rote, im Mittelalter gebräuchliche Fußfessel für Pferde, die sogenannte „Haile“, auf weißem Grund. Die zugehörige Gemeindeflagge ist rot-weiß belegt mit dem Wappen.

Unter dem Absatz „6.7 Verladung und Transport“ ist in der Leitlinie zum Tierschutz im Pferdesport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft folgendes vermerkt:

 „Die Fixierung der Extremitäten (z. B. Fußfesseln) ist tierschutzwidrig[1]“.

Es sei allerdings angemerkt, dass dies die einzige Stelle in dieser Leitlinie ist, an der dieses angemerkt wird. D.h. die erwähnte Tierschutzrelevanz bezieht sich streng genommen nur auf den Sachverhalt „Verladen und Transport“. Eine Allgemeingültigkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. schreibt 2017 zu diesem Thema:

Tüddern oder Hobbeln von Pferden (Anpflocken oder Zusammenbinden der Gliedmaßen), um ein Weglaufen im freien Gelände zu verhindern, ist verboten, da es bei Fluchtreaktionen infolge Erschreckens zu erheblichen Schäden führen kann.[2]

Hier geht es um die Fixierung von Pferden und Pferdeähnlichen in Zirkusbetrieben. Dort war tatsächlich Handlungsbedarf geboten, denn hier verblieben diese Tiere täglich sehr lange Zeit in solcherlei Arten von Fixierungen.

Was ist das HOBBELN eigentlich?

Beim Hobbeln werden die Vorderbeine, der solchermaßen „fixierten“ Pferde, mit einem Abstand von mehreren Dezimeter[3] miteinander verbunden. Dies geschieht beispielsweise mit einem dickeren Strick oder auch mit aufwendigeren Lederbandagen, welche miteinander verbunden sind.

Damit soll verhindert werden, dass sich ein Pferd von einem bestimmten Standort (z.B. Nachtlager) zu weit entfernen kann, aber dennoch einen gewissen Freiraum genießt, um beispielsweise zu grasen.

Mitunter gibt es Pferde, welche auch gehobbelt in der Lage sind, durch Sprünge, sich dennoch weiter als gewünscht fortzubewegen. Bei diesen Pferden wird noch ein Hinterbein – also ein drittes Bein – zusätzlich fixiert. Dieses Vorgehen ist allerdings mehr als fragwürdig und bei solchen Pferden sollte man ein Hobbeln definitiv unterlassen.

Warum werden Pferde gehobbelt?

Hobbeln wurde beispielsweise von Viehtreibern (Cowboys, Gauchos …) beim Lagern auf langen Rindertrails dort angewandt, wo ein anderes Anbinden der Pferde nicht möglich (baumloses Gelände) oder auch nicht gewollt war. Meistens wurde dabei nur das Leittier gehobbelt, die anderen „Herdentiere“ (ungehobbelt) blieben i.d.R. in der Nähe des Leittieres, so dass die Pferde frühmorgens leicht wieder eingesammelt werden konnten.

Hobbeln hatte hier praktische Relevanz und war mit geringstem Mittelaufwand umsetzbar.

Nach einem langen, harten Arbeitstag auf dem Trail darf nicht davon ausgegangen werden, dass ein Pferd, welches gehobbelt wurde, großes Interesse gezeigt hat, sich von diesem Konstrukt zu befreien. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass man, auch aus dem besagten Grund, die Pferde lange auf das Gehobbelt sein vorbereitet hat.

Was wäre die Alternative?

Unterstellen wir ganz kurz einmal die andere mögliche Variante, Pferde über Nacht in der Nähe eines Lagers zu behalten: Ein Seil wird zwischen Bäume gespannt und die Pferde nebeneinander daran festgebunden. Eine Praxis, die bei der Kavallerie Anwendung fand (mitunter blieben die Pferde dabei gesattelt, nur die schweren Ausrüstungsteile wurden abgenommen). Bei der Kavallerie wurden die Pferde von mehreren Soldaten bewacht, einen Luxus, den sich Cowboys auf den Trails nur eingeschränkt oder wenn sie gar alleine unterwegs waren (Zäune kontrollieren etc.) überhaupt nicht leisten konnten.

An dieser Stelle darf man sich schon ganz gerne auch mal die Frage stellen, welche Variante für ein Fluchttier, auch aus Stress-Sicht heraus, wohl die Bessere darstellt: HOBBELN oder ANBINDEN?  

Vergleicht man diese beiden Methoden miteinander, so lässt sich ganz leicht erkennen, dass das Hobbeln dem Pferd deutlich mehr Bewegungsfreiheit ermöglicht.

Nun sind wir alle keine Cowboys oder Kavalleristen. Wo benötigt man überhaupt noch das Hobbeln?

Ein Beispiel wären Wanderreiter, die eine längere Rast einlegen und ihren Pferden das Grasen ermöglichen wollen. Allerdings könnte man, bei einer guten Tourenplanung in unseren dicht besiedelten Gebieten, Weideflächen von Wanderreitstationen oder anderen Stallanlagen nutzen und damit auf das Hobbeln verzichten.

Kann man jedes Pferd (nach Vorbereitung) unbedenklich hobbeln?

Die Antwort ist ein ganz klares NEIN! Pferde mit hoher Grundnervosität und/oder solche, die nach einem Erschrecken sofort ein paar Schritte oder Sprünge fliehen, bevor sie sich der vermeintlichen oder tatsächlichen Gefahr zuwenden, sind dafür nicht geeignet.

Ein paar Punkte zur aktuellen Diskussion

Meinungen, welche ich im Netz gelesen habe, wonach Pferde durch das (professionelle) hobbeln „gebrochen“ werden oder Ähnliches sind großer Unkenntnis und starker Emotionalisierung dieses Themas geschuldet.

Natürlich, wenn ein Trainer einem Pferd die (Vorder)beine zusammenbindet um es im Rahmen eines (sinnfreien) „Dominanz“-Konzeptes zu unterwerfen, dann ist dies reine Tierquälerei und zeugt nur von einem: Dieser Mensch hat keine Ahnung von Pferden und einer korrekten Pferdeausbildung.


Meiner Meinung nach gibt es in Rahmen der Pferdeausbildung keinen Grund das Hobbeln zu praktizieren (Ausnahme und diese mit Einschränkungen: aktive Wanderreiter), da es schlicht kaum Notwendigkeiten dafür gibt.


Keinesfalls aber sollte Hobbeln bei großen Events vorgestellt und angewendet werden, zu groß ist das Risiko, dass sich Hinz und Kunz nach solchen Darbietungen daran versuchen und so ihre Pferde in Gefahr bringen.

Der großen emotionalen Entrüstungswelle aber, die aktuell durchs Netz geht und medial ausgeschlachtet wird, kann ich überhaupt nichts abgewinnen. Den Allermeisten von denen, die sich echauffieren, fehlt scheinbar schlicht das Wissen und ihre „Argumentationen“ sind rein menschlich emotional getragen.

Zum Abschluss noch zwei Begebenheiten, welche zeigen, dass professionelles Hobbeln in der Ausbildung aber auch Leben retten oder vor schwereren Verletzungen bewahren kann.

Unser Wallach wurde während seines Trainings vor knapp 24 Jahren von einem sehr versierten Jungpferde-Trainer im Rahmen seiner Ausbildung gehobbelt. Ich denke, dies hat ihn in der Folgezeit vor schweren Verletzungen bewahrt, auch wenn ich damals – sagen wir mal so – dem Ganzen mehr als skeptisch gegenüberstand.

In seinen jungen Jahren neigte unser Wallach dazu, Zäune auf ihre Belastbarkeit hin zu testen oder besser gesagt, er lebte nach der Philosophie: „don‘t fence me in“ (zäune mich nicht ein).

Bei einer solchen Aktion hatte er sich in einem Zaun verfangen und beim Versuch vorsichtig wieder herauszukommen, total und eng eingewickelt. Die meisten Pferde würden nun versuchen sich durch heftige Bewegungen aus einer solchen Situation zu befreien, was nicht ohne erhebliche Verletzungen abgehen würde.

Er dagegen stand völlig ruhig – wohl über 3 Stunden lang, bis zu seiner Befreiung, welche er mit Wiehern und Gebrummel entgegensah.

Ein anderes Mal hatten er und meine Leitstute sich an den Beinen zusammengefesselt, als sie bauliche Veränderungen an einem Zaun vornehmen wollten. Sie standen jeweils Kopf an Hintern eng zusammen. Wieder waren es ein paar Stunden, wie uns Koppelanreiner erzählten, für welche die Pferde auf die Entfernung betrachtet, einfach nur dastanden und zu tösen schienen.

Beide Pferde blieben ruhig. Der Wallach, weil er das Hobbeln kannte,  meine Leitstute, weil sie eben eine echte Leitstute ist, welche sich nicht so schnell aus der Ruhe bringen lässt. Die meisten anderen Pferde hätten sich wohl in einer solchen Situation die Beine (Sehnen etc.) zerschnitten. Zur Befreiung der Beiden brauchte ich damals knapp 15 Minuten.


Autor: Richard Vizethum | der letzte Stallmeister | Schule der Hippologie


[1] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) | „Tierschutz im Pferdesport – Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten“ | BMEL – 2020 | Seite 30

[2] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. | „2.7 Haltung und Vorführung von Pferdeartigen“ | Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. – 2017 | Seite 6

[3] 1 Dezimeter = 10 cm


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